Vorläufigen Personalausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
-
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Spezielle Hinweise für - Gemeinde WietzeSofern Sie kein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild mitbringen, können Sie eines am Self-Service-Terminal im Rathaus der Gemeinde Wietze benutzen. Passfotos können gegen eine Gebühr von 11,90 € (inkl. MwSt.) direkt am Terminal gemacht werden und werden anschließend digital übertragen.
Bitte gehen Sie direkt zum Terminal und erst anschließend zum Sachbearbeiter. Am Terminal werden Ihnen einzelnen Schritte erklärt.
Das Self-Service-Terminal befindet sich für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich im Eingangsbereich des Rathauses hinter dem großen Bildschirm mit dem Übersichtsplan.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 10,00 €Vorkasse: NeinGebühr: 13,00 €Vorkasse: NeinZuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am HauptwohnsitzWelche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 3 Monate
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare