Einen Hund anmelden
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde WietzeWelche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wietze- Heimtierausweis vom Hund (ggf. Impfpass vom Hund)
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Sachkundenachweise (ggf. Bestätigung über das Halten von Hunden von der Zuzugsgemeinde)
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinWelche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde WietzeWer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen einer Woche bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".
Anträge / Formulare
- Hund anmelden(Schriftformerfordernis: Keine Schriftform erforderlich)
- SEPA Basis-Lastschriftmandat der Gemeinde Wietze