Wohnsitz Ummeldung
Leistungsbeschreibung
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.
Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.Spezielle Hinweise für - Gemeinde WietzeTipp: Wenn Sie aus dem Landkreis Celle zugezogen sind, können Sie bei der Anmeldung auch gleich Ihren Kfz-Schein durch uns mit Ihrer neuen Anschrift versehen lassen. Dieses erspart Ihnen einen weiteren Behördengang zum Landkreis. Gleiches gilt für eine Ummeldung innerhalb der Gemeinde Wietze.
Für die Änderung wird eine Gebühr von 10,70 EUR erhoben.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Gemeinde WietzeSofern Sie es in der vorgeschriebenen Woche nicht ins Rathaus schaffen, können Sie alternativ das unten stehende Formular ausfüllen. Bitte drucken Sie dieses anschließend aus und senden Sie es an den zuständigen Ansprechpartner.
Innerhalb der nächsten vier Wochen kommen Sie dann bitte persönlich ins Rathaus, damit die Adresse auf Ihrem Personalausweis geändert werden kann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinVerspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Anmeldung bei der Meldebehörde
- Einverständniserklärung Umzug Minderjährige(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Wohnungsgeberbestätigung