Hundehaltung Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde WietzeWer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies binnen einer Woche, nachdem der Hund veräußert, sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist, bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.
Dies gilt auch, wenn die Hundehalterin / der Hundehalter aus der Gemeinde wegzieht.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".
Anträge / Formulare
- Hund abmelden(Schriftformerfordernis: Keine Schriftform erforderlich)