Fundbüro
Viele wissen nicht, dass die Abgabe von gefundenen Wertgegenständen nicht nur eine gute Tat ist, sondern auch gesetzliche Pflicht ist. Fundsachen, die einen Wert über 10 Euro haben, müssen laut Bürgerlichem Gesetzbuch unverzüglich im Fundbüro abgegeben werden.
Das Fundbüro ist dann verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.