Erzieher/innen (m/w/d)
Sozialpädagogische Assistentinnen/Assistenten (m/w/d) oder
qualifizierte Tagespflegepersonen (m/w/d)

Was ist Ihre Aufgabe?

Sie werden als feste Kraft in einer Großtagespflegestelle eingesetzt und arbeiten überwiegend nach dem Situationsansatz. Sie begleiten bis zu zehn Kindern vorwiegend im Kleinkindalter unter drei Jahren, gemeinsam mit einer anderen pädagogischen Fachkraft. Sie gestalten gemeinsam mit einer/m Kollegin/en die Prozesse der Gruppe, den Austausch mit den Eltern und den Alltag.

Welche Kenntnisse und persönliche Fähigkeiten erwarten wir von Ihnen für diese Aufgabe?

Sie sind anerkannte/r Erzieher/in, Sozialpädagogische/r Assistent/in oder qualifizierte Tagespflegeperson und verfügen im Optimalfall schon über erste Berufserfahrung. Sie sind in der Lage, engagiert selbständig zu arbeiten und sind belastbar. Sie pflegen gern einen offenen freundlichen und kooperativen Umgangsstil und sind in der Lage, auf Menschen zuzugehen. Teamarbeit ist für Sie selbstverständlich.

Was bieten wir Ihnen an?

Wir bieten Ihnen die sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes, zu attraktiven Arbeitszeiten und eine Ihrer Qualifikation entsprechenden Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Die Einstellung erfolgt unbefristet.

Die Gemeinde Wietze bietet seinen Mitarbeitenden Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung

sowie die Möglichkeit am Dienstradleasing teilzunehmen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann würden wir Sie gerne kennenlernen.

Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 26.02.2025 an das Bewerberportal der Gemeinde Wietze unter www.wietze.de. Bitte fügen Sie der Bewerbung Zeugnisse, Nachweise und den Lebenslauf bei.

 

Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Büscher unter 05146 / 507 – 37 oder unter Olesja.Buescher@wietze.de zur Verfügung. Ansprechpartner für das Bewerbungsverfahren ist Frau Susanne Heincke, Telefon: 05146 / 507 - 59 oder unter bewerbungen@wietze.de.

Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass die für das Aus-wahlverfahren erforderlichen Daten nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht vernichtet.