Berufsbegleitende Ausbildung zum sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d)

Ausbildungsziel

Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz bereitet Sie optimal auf die praktische Arbeit in sozialpädagogischen Einrichtungen vor. Sie erwerben Kenntnisse über pädagogische Grundlagen, Entwicklungspsychologie, Kommunikationstechniken sowie rechtliche Rahmenbedingungen. Unsere Kitas sind hochmodern und mit bester Ausstattung versehen, was Ihnen ein ideales Umfeld für Ihre praktische Ausbildung bietet. Jede Ausbildungskraft erhält zudem einen persönlichen Ansprechpartner für eine individuelle Betreuung und Unterstützung.

Welche Kenntnisse und persönliche Fähigkeiten erwarten wir von Ihnen für diese Aufgabe?

Sie verfügen über einen zugesicherten Schulplatz bei einem anerkannten Träger. Sie pflegen gern einen offenen, freundlichen und kooperativen Umgangsstil und sind in der Lage, auf Menschen, insbesondere Kinder, zuzugehen. Teamarbeit ist für Sie selbstverständlich

Was bieten wir Ihnen an?

Wir bieten Ihnen die sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes, flexible Arbeitszeiten und eine Vergütung nach der Entgeltgruppe S 2 TVöD-SuE. Die Einstellung ist befristet für die Dauer der Ausbildungszeit. Auch nach Abschluss Ihrer Ausbildung möchten wir Sie als pädagogische Fachkraft für die Gemeinde Wietze gewinnen und streben eine dauerhafte Weiterbeschäftigung an.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann würden wir Sie gerne kennenlernen.

Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 19.05.2024 an das Bewerberportal der Gemeinde Wietze unter www.wietze.de. Bitte fügen Sie der Bewerbung Zeugnisse, Nachweise und den Lebenslauf bei.

Ansprechpartner für Fragen zum Aufgabengebiet ist Herr Kjell Petersen, Telefon: 05146 / 507 - 22 oder unter kjell.petersen@wietze.de. Ansprechpartner für das Bewerbungsverfahren ist Frau Susanne Heincke, Telefon: 05146 / 507 - 59 oder unter bewerbungen@wietze.de.

Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass die für das Aus-wahlverfahren erforderlichen Daten nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht vernichtet.