Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

Welche Aufgaben erwarten Sie?
- Ordnungsbehördliche Überprüfungen
- Vollzug im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr
- Zusammenarbeit mit Behörden wie Polizei, Zoll, Landkreis oder Finanzamt.
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Vollständige Bearbeitung von OWi- und Verwaltungsverfahren

Was bringen Sie mit?
- abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder Angestelltenlehrgang I
- Idealerweise haben Sie den Verwaltungsvollzugsbeamtengrundkurs abgeschlossen oder sind bereit
diesen im Rahmen der Tätigkeit zu absolvieren
- Teamfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Organisationsvermögen und Bereitschaft auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung
zu stehen
- Führerschein der Klasse B
- Kenntnisse in den MS-Office Standardprogrammen

Was bieten wir Ihnen an?
Wir, als familienfreundlicher Arbeitgeber, bieten Ihnen einen interessanten Arbeitsplatz, die sozialen
Leistungen des öffentlichen Dienstes und eine Ihrer Qualifikation entsprechende Vergütung bis zur
Entgeltgruppe 9a TVöD/VKA.

Wir bieten insbesondere einen modern eingerichteten Arbeitsplatz, flexible und verlässliche
Möglichkeiten, in Absprache mit der Fachbereichsleitung, mobil zu arbeiten.

Die Gemeinde Wietze bietet seinen Mitarbeitenden Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie die Möglichkeit am Dienstradleasing teilzunehmen. Die Stelle wird nicht als teilzeitgeeignet angesehen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann würden wir Sie gerne kennenlernen.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 27.04.2025 an das Bewerberportal der Gemeinde Wietze unter www.wietze.de. Bitte fügen Sie der Bewerbung Zeugnisse, Nachweise und den Lebenslauf bei.

Ansprechpartner für Fragen zum Aufgabengebiet ist Herr Kjell Petersen, Telefon: 05146 / 507 - 22 oder unter kjell.petersen@wietze.de. Ansprechpartner für Fragen zum Bewerbungsverfahren ist Frau Susanne Heincke, 05146 / 507 - 59 oder unter bewerbungen@wietze.de.

Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass die für das Auswahlverfahren
erforderlichen Daten nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht vernichtet.