Mit der Ausweisung von zusätzlichen Tempo-30 Zonen hatte die Gemeinde auf eine Vielzahl von Anträgen reagiert. „Es bestand offensichtlich ein großer Bedarf an geschwindigkeitsreduzierenden Regelungen“, so Bürgermeister Wolfgang Klußmann. „Um eine möglichst einfache Lösung zu finden, haben wir der Politik daher eine nahezu flächendeckende Regelung für alle Straßen innerhalb der geschlossenen Ortschaft vorgeschlagen.“
Im September 2018 hatte sich der Verwaltungsausschuss nach Vorberatung in verschiedenen Gremien für eine nahezu flächendeckende Einführung von Tempo 30-Zonen ausgesprochen. Die Gemeindeverwaltung hatte daraufhin einen Antrag beim Landkreis Celle eingereicht, da dieser für die Anordnung zuständig ist. Nach einer längeren Genehmigungsphase wurden im Juni dieses Jahres die Schilder aufgestellt, womit die neue Regelung dann auch tatsächlich in Kraft trat.
In Wietze und allen Ortsteilen gilt nun Tempo 30 innerorts auf allen Ortsstraßen im Gemeindegebiet. Ausgenommen von der Regelung sind die Straßen: Am Kurhaus, Kurfürstendamm, Knoopskamp, Unter den Eichen, Südwinsener Weg, Südwinsener Trift, Industriestraße sowie die Straßen im Gewerbegebiet.
Ganz neu war die Einführung von Tempo 30 auf Wietzer Straßen dabei allerdings nicht. Denn mit Ausnahme der Bundes- oder Kreisstraßen galt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h bereits in ganz Hornbostel und Wieckenberg. Auch das Neubaugebiet „Im Langen Felde“ wurde beispielsweise von Beginn an als Tempo 30-Zone ausgewiesen. In großen Teilen von Wietze bestand die Regelung also auch schon vorher.
„Nachdem die neuen Tempo 30-Zonen nun schon eine Weile gelten, möchten wir noch einmal besonders für das Thema sensibilisieren und natürlich dazu aufrufen, sich an die neue Regelung zu halten“, erklärt Bürgermeister Wolfgang Klußmann. „Über die nahezu flächendeckende Einführung von Tempo 30 lässt sich sicherlich streiten. Unser Ziel, eine möglichst einfache und verständliche Regelung zu finden, haben wir aber auf jeden Fall erreicht.“