Alles, was zur Ansammlung von vielen Menschen führen könnte, ist zu vermeiden. Mit Bestellungen per Telefon oder E-Mail und Bezahlung per Überweisung, PayPal oder mobilem Cash-Gerät ist der Verkauf auch ohne Kontakt möglich.
Außerdem ist folgende Regelung zu beachten: Gastronomische Angebote können eine Abholung von Waren einrichten, wenn diese vorher telefonisch oder elektronisch bestellt wurde und bei der Abholung die Abstandsregeln eingehalten werden. Beim Einzelhandel muss der Verkauf über Fernbestellung und Auslieferung erfolgen es sei denn er darf ohnehin ohnehin geöffnet bleiben, wie es in Paragraf 3, Nr. 6 der Verordnung vom 27.03.2020 vorgesehen ist.
Der Landkreis weist die Betreiber der Märkte daraufhin, dass die weiteren Regeln der Verordnung strikt einzuhalten sind und auch kontrolliert werden. Die Läden, die geöffnet haben, müssen sicherstellen, dass sie nur einen Kunden pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche im Laden und 1,5 Meter Abstand zwischen den Kunden haben. Wie sie das umsetzen, liegt in der Verantwortung des Betreibers.
Die Hotline des Landkreises zu den Verfügungen ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter 05141/916-5070 erreichbar. Weitere Informationen zur aktuellen Situation finden Sie auch auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) und auf den Seiten des Landkreises: https://www.landkreis-celle.de/index.php?id=2104