Die Erfasser werden bei ihrer Arbeit besonders behutsam vorgehen. Darüber hinaus werden Bedienstete und Beauftragte des Landkreises Celle zur Sicherung und Entwicklung von Schutzgebieten und -objekten sowie Natura 2000-Gebieten die betreffenden Grundstücke betreten.
Die Mitarbeiter werden ebenfalls Gebiete betreten für folgenden Arbeiten:
- Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Eingriffen in Natur und Landschaft (§§ 13 bis 16 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG))
- Zum Zwecke der Umsetzung des allgemeinen und besonderen Artenschutzes (§§ 39 und 44 BNatSchG) bei Eingriffen in Natur und Landschaft sowie bei sonstigen Beeinträchtigungen von Arten
- Bei Verhandlungen und Regelungen zum Vertragsnaturschutz.
Weitere Informationen gibt es beim Landkreis Celle, Amt für Umwelt und ländlichen Raum, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz, Trift 27, 29221 Celle, Raum 1.02, Tel. 05141 / 916-6602 (naturschutz@lkcelle.de).