Haushaltsbefragungen 2025: Unterstützung für Erhebungsbeauftragte erbeten

Die Gemeinde Wietze bittet die Bürgerinnen und Bürger darum, die Erhebungsbeauftragten bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu unterstützen. „Der Mikrozensus liefert wichtige statistische Daten, die als Grundlage für zahlreiche politische und wirtschaftliche Entscheidungen dienen. Wir bitten daher um Verständnis für die Befragung und um eine freundliche Unterstützung der Erhebungsbeauftragten“, so Bürgermeister Wolfgang Klußmann.

Bedeutung des Mikrozensus

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Der Mikrozensus liefert jährlich Daten zur Bevölkerungsstruktur sowie zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Haushalte. Diese Erkenntnisse sind eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen, insbesondere für die Förderung von Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, wie Kinder, ältere oder kranke Menschen sowie Erwerbslose.

Was wird gefragt?

Erfragt werden unter anderem:

  • Allgemeine Angaben (z. B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand),
  • Angaben zur Erwerbstätigkeit und einer möglichen Arbeitssuche,
  • Angaben zur Aus- und Weiterbildung,
  • Informationen zum Lebensunterhalt,
  • Im vierjährigen Wechsel auch Angaben zur Wohnsituation, zur Krankenversicherung, zum Pendlerverhalten und zur Gesundheit.

Wie werden die Haushalte ausgewählt?

Die Auswahl erfolgt jedes Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren, bei dem etwa 1 % der Bevölkerung in Deutschland für die Befragung bestimmt wird. Dieses Verfahren gewährleistet, dass die Ergebnisse der Stichprobe auf die gesamte Bevölkerung übertragen werden können. Daher ist es wichtig, dass die einmal festgelegten Haushalte tatsächlich teilnehmen – ein Austausch mit anderen Haushalten ist nicht möglich.

Keine Befreiung von der Auskunftspflicht

Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) eine Auskunftspflicht für den überwiegenden Teil der Fragen festgesetzt hat. Alle Personen, die in einer ausgewählten Wohnung leben, sind zur Teilnahme verpflichtet. Eine Befreiung von der Auskunftspflicht ist grundsätzlich nicht möglich.

Datenschutz und Anonymität

Die erhobenen Daten unterliegen einer strengen Geheimhaltungspflicht. Sobald die erforderlichen Informationen vollständig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet. Die anonymisierten Daten dienen ausschließlich der Hochrechnung statistischer Ergebnisse, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden können.

Warum jede Auskunft zählt

Da nur ein geringer Teil der Bevölkerung befragt wird, ist jede einzelne Auskunft wichtig, um ein realistisches Bild der gesellschaftlichen Verhältnisse zu erhalten. Auch nicht mehr erwerbstätige oder ältere Bürgerinnen und Bürger sollten daher an der Befragung teilnehmen, da bestimmte Fragen für sie entfallen, aber andere Aspekte ihrer Lebenssituation erfasst werden.

Weitere Informationen zum Mikrozensus sind auf den Internetseiten des LSN (www.statistik.niedersachsen.de/mikrozensus) sowie des Statistischen Bundesamtes (www.mikrozensus.de und www.destatis.de) abrufbar.