Information - 10. Änderung des Flächennutzungsplans Teilplan Wietze hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Änderungsbereich befindet sich im Nordwesten des Ortsteils Wieckenberg westlich des Neuwietzer Weges. Er wird im Folgenden im Maßstab 1:5.000 dargestellt.


Ziel und Zweck der Planung (Planungsabsicht)
Diese Flächennutzungsplanänderung soll eine Erweiterung Wieckenbergs vorbereiten. Durch die Änderung wird statt des bislang vorgesehenen Dorfgebiets mit seiner Mischung von Wohnen, Arbeiten und Landwirtschaft zukünftig eine VVohnbaufläche vorgesehen. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet veröffentlicht.

Die Planzeichnung mit Begründung und Umweltbericht sowie umweltbezogenen Stellungnahmen ist in der Zeit vom 29.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025 auf der Homepage der Gemeinde Wietze veröffentlicht unter:

 https://www.wietze.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen/ 

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter 

https://uvp.niedersachsen.de/ 

eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Wietze in die Suchmaske ein.

Zum Verfahren liegt in Bezug auf den Bebauungsplan zu den Schutzgütern:
- Schutzgut Mensch
- Schutzgut Biotope und Arten mit Schutzgut Biodiversität
Schutzgut Boden und Fläche
- Schutzgut Wasser
Schutzgut Luft und Klima
- Schutzgut Landschaftsbild
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Folgendes vor:

Umweltbericht
Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange sowie von Privatpersonen und Verbänden zu folgenden Themen vor:
1. Kampfmittel
2. Umwelt- und Naturschutz, Artenschutz (Brutvögel, Fledermäuse, Zauneidechse)
3. Bodenschutz, Bodenbelastungen
4. Trink -/Lösch-, Niederschlags-, Grund- und Schmutzwasser
5. Schallimmissionen
6. Brandschutz
7. Wald
8. Naherholung
9. Altablagerungen
10, Hochwasserschutz

Der Umweltbericht ist der Begründung als ihr gesonderter Teil beigefügt. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung im Rathaus der Gemeinde Wietze, Neue Mitte 1-3, 29323 Wietze, während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden: Öffnungszeiten:

Dienstag 8:30-12:00Uhr, 

14:00-16:00Uhr Donnerstag 8:30-12:00Uhr, 14:00-18:00Uhr 

Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05146 507-56) können die Unterlagen montags, mittwochs und freitags auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.


Mit der Veröffentlichung des Planentwurfes wird die Öffentlichkeit öffentlich unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an:

 info@wietze.de


(auch per E-Mail an das Planungsbüro info@buero-keller-hannover.de) übermittelt werden.

Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Brief, Fax oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift). Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht.

Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Wietze, den 22.04.2025
Gemeinde Wietze

Der Bürgermeister

In Vertretung

Kjell Petersen