Allgemeinverfügung
zum Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände
Im Ortsteil Wieckenberg ist es im Bereich der Stechinelli-Kapelle zu Silvester verboten pyrotechnische Gegenstände abzubrennen.
Das Gebiet umfasst den Bereich Stechinellistraße ab Einmündung Kirchfeld in südöstlicher Richtung bis auf Höhe des Gutshofes, den Kapellenweg und den Junkernsteg.
Im übrigen Gebiet gilt die gesetzliche Regelung aus § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, wonach das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist.
Die Allgemeinverfügung kann während der Öffnungszeiten im Rathaus, Neue Mitte 1-3, 29323 Wietze, eingesehen werden.
Gemeinde Wietze
Der Bürgermeister