Information - Bebauungsplan Wieckenberg Nr. 10 und Örtliche Bauvorschrift „Erweiterung Tiefes Tal" hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Es wird darüber informiert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekanntgemacht worden ist. Der Planbereich befindet sich im Nordwesten des Ortsteils VVieckenberg westlich des Neuwietzer Weges. Er wird im Folgenden im Maßstab 1:5.000 dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung (Planungsabsicht)
Entsprechend der Darstellung des Flächennutzungsplanes soll hier eine Erweiterung Wieckenbergs erfolgen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet veröffentlicht. Die Planzeichnung mit Begründung und Umweltbericht sowie umweltbezogenen Stellungnahmen ist in der Zeit vom 

29.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025


auf der Homepage der Gemeinde Wietze veröffentlicht unter

https://www.wietze.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen/

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter 


https://uvp.niedersachsen.de/ 

eingestellt. 

Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Wietze in die Suchmaske ein.

Zum Verfahren liegt in Bezug auf den Bebauungsplan zu den Schutzgütern:
- Schutzgut Mensch
- Schutzgut Biotope und Arten mit Schutzgut Biodiversität
-Schutzgut Boden und Fläche
- Schutzgut Wasser
- Schutzgut Luft und Klima
-Schutzgut Landschaftsbild
-Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Folgendes vor:
Umweltbericht mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen und Verbänden zu folgenden Themen vor:
1. Kampfmittel
2. Umwelt- und Naturschutz, Artenschutz (Brutvögel, Fledermäuse, Zauneidechse)
3. Bodenschutz, Bodenbelastungen
4. Trink -/Lösch-, Niederschlags-, Grund- und Schmutzwasser
5. Schallimmissionen
6. Brandschutz
7. Wald
8. Naherholung
9. Altablagerungen
10. Hochwasserschutz

Der Umweltbericht ist der Begründung als ihr gesonderter Teil beigefügt. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung im Rathaus der Gemeinde Wietze, Neue Mitte 1-3, 29323 Wietze, während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden:

Öffnungszeiten:

Dienstag 8:30-12:00Uhr, 14:00-16:00Uhr
Donnerstag 8:30-12:00Uhr, 14:00-18:00Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05146 507-56) können die Unterlagen montags, mittwochs
und freitags auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.

Mit der Veröffentlichung des Planentwurfes wird die Öffentlichkeit öffentlich unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an:
info@wietze.de (auch per E-Mail an das Planungsbüroinfo (info@buero-keller-hannover.de) übermittelt werden.
Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Brief, Fax oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift). Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Stellungnahmen werden anonymisiert
veröffentlicht. Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs.
5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Wietze, den 22.04.2025

Gemeinde WietzeDer Bürgermeister
In Vertretung
Kjell Petersen