Personen, die Angaben zu Hinterbliebenen machen können, werden aufgefordert, sich umgehend bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Wietze zu melden per Email Friedhof@wietze.de oder telefonisch unter 05146/ 507-21.
Sofern die Nutzungsberechtigten bis zum 31.05.2024 nicht ermittelt werden konnten, werden die Grabstätten gemäß § 26, Abs. 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Wietze abgeräumt. Das Nutzungsrecht wird ohne Entschädigung entzogen, das Grabmal und sonstige bauliche Anlagen werden beseitigt und gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über.
Friedhof Grabstätte Bezeichnung
Waldfriedhof Wietze
Friedhof Wietze Bielawski, Albert und Gertrud Feld 2, Nr. 250-251
Friedhof Wieckenberg
Friedhof Wieckenberg Borchert, Berta Feld 2, Nr. 104
Friedhof Jeversen
Friedhof Jeversen Pengel, Rudolf und Berta Feld 1, Nr. 285-286
Wietze, den 26.03.2024
Gemeinde Wietze
Im Auftrag
Katharina Reinhard