Amtliche
Bekanntmachungen

Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Wietze gemäß §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Umsetzung der vierten Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie (EU-ULR)

Der Umgebungslärm hat enorme Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Lebensqualität des Menschen. Im Lärmaktionsplan wird dieser Umgebungslärm dargestellt und Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung von Lärm aufgezeigt.

Bereits im Jahr 2018 wurde der erste Lärmaktionsplan der Gemeinde Wietze aufgestellt. Nun ist es an der Zeit, diesen Lärmaktionsplan fortzuschreiben und Veränderungen in der Lärmentwicklung zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen.

Es wird darüber informiert, dass die öffentliche Auslegung im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekannt gemacht worden ist.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird in der Zeit

vom 13.12.2024 bis zum 10.01.2025

im Internet veröffentlicht sowie im Rathaus der Gemeinde Wietze, Neue Mitte 1-3, 29323 Wietze, Zimmer OG56, während der Sprechzeiten

Dienstag                                 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                                               14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag                            08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                                                         14:00 Uhr - 18:00 Uhr

(sonstige Termine nach Vereinbarung)

zur Einsichtnahme durch jedermann bereitgestellt.

Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Wietze https://www.wietze.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen einsehbar.

 

Der Planentwurf kann von jedermann eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (anna.broeker@wietze.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt oder während der Sprechzeiten nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Wietze, den 03.12.2024 

Gemeinde Wietze    

                                                    

Wolfgang Klußmann

Bürgermeister