Der Umgebungslärm hat enorme Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Lebensqualität des Menschen. Im Lärmaktionsplan wird dieser Umgebungslärm dargestellt und Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung von Lärm aufgezeigt.
Bereits im Jahr 2018 wurde der erste Lärmaktionsplan der Gemeinde Wietze aufgestellt. Nun ist es an der Zeit, diesen Lärmaktionsplan fortzuschreiben und Veränderungen in der Lärmentwicklung zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen.
Es wird darüber informiert, dass die öffentliche Auslegung im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekannt gemacht worden ist.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird in der Zeit
vom 13.12.2024 bis zum 10.01.2025
im Internet veröffentlicht sowie im Rathaus der Gemeinde Wietze, Neue Mitte 1-3, 29323 Wietze, Zimmer OG56, während der Sprechzeiten
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
(sonstige Termine nach Vereinbarung)
zur Einsichtnahme durch jedermann bereitgestellt.
Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Wietze https://www.wietze.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen einsehbar.
Der Planentwurf kann von jedermann eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (anna.broeker@wietze.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt oder während der Sprechzeiten nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.
Wietze, den 03.12.2024
Gemeinde Wietze
Wolfgang Klußmann
Bürgermeister