Amtliche
Bekanntmachungen

Gemeinde Wietze, Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung Bebauungsplan Wieckenberg Nr. 10 und Örtliche Bauvorschrift „Erweiterung Tiefes Tal“


Bebauungsplan Wieckenberg Nr. 10 und Örtliche Bauvorschrift „Erweiterung Tiefes Tal“
hier: Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Wietze am 14.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Wieckenberg Nr. 10 und Örtliche Bauvorschrift „Erweiterung Tiefes Tal“ und am 31.05.2022 die Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung bekanntgemacht.

Der Planbereich befindet sich im Nordwesten des Ortsteils Wieckenberg westlich des Neuwietzer Weges und wird wie in der nachfolgenen Karte dargestellt begrenzt.

Ziel und Zweck der Planung

Es werden Allgemeine Wohngebiete festgesetzt, wie dies in dieser Ortsrandlage einer ländlich geprägten Ortschaft angemessen ist. Zum nördlich angrenzenden Wald wird eine Fläche, die mit Ausnahme von Einfriedungen von Be-bauung freizuhalten ist, festgesetzt, durch die ein Schutzabstand sowohl für den Waldrand als auch für die zukünftige Wohnbebauung erreicht werden soll
Die Planzeichnung mit Begründung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag wird
vom 22.12.2022 bis einschließlich 27.01.2023

im Rathaus der Gemeinde Wietze, Neue Mitte 1 – 3, 29323 Wietze, Zimmer OG56, während der Sprechzeiten

Dienstag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr

sowie Mo. Mi. Fr. nach Vereinbarung unter der Rufnummer 05146/507-56
gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.

Die das Verfahren betreffenden Unterlagen finden Sie zum Download am Ende dieses Beitrags.

Die artenschutzrelevanten Belange werden im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag abgehandelt, der einen gesonder-ten Teil der Begründung bildet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung ist nicht erforderlich.
Während der Auslegungsfrist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht kann von jedermann eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@wietze.de), Fax oder in sonstiger Weise in ge-schriebener Form) oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

29323 Wietze, den 12.12.2022
L.S.

Wolfgang Klußmann
Bürgermeister


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