Amtliche
Bekanntmachungen

Bekanntmachung Gewässerschau "Alte Wietze"

Die Gewässerschau dient der Festlegung des erforderlichen Unterhaltungsumfanges zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Schaukommission der Gemeinde Wietze wird an dem genannten Termin den Zustand des Gewässers überprüfen und den erforderlichen Umfang der auszuführenden Arbeiten im Rahmen dieser Gewässerschau festlegen. Die Pflicht der Unterhaltung ergibt sich aus §§ 2 - 4 der Unterhaltungs- und Schauverordnung. Diese steht zur Einsicht im Rathaus der Gemeinde Wietze zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterhaltungspflichtigen und die zur Benutzung der Gewässer Befugten Gelegenheit zur Teilnahme an der Schau und Äußerung haben.