Amtliche
Bekanntmachungen

I N F O R M A T I O N über die 5. Satzung zur Änderung der Straßenreingungsgebührensatzung der Gemeinde Wietze

5. Satzung

zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung

der Gemeinde Wietze

Artikel I

 

Aufgrund der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der zurzeit gültigen Fassung, des § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 52 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Wietze in seiner Sitzung am 12.12.2024 folgende 5. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wietze beschlossen:

 

Artikel II

 

§ 5 (Gebührenhöhe) erhält folgende Fassung:

 

„Die Reinigungsgebühr beträgt ab dem 01.01.2025 jährlich je Meter Straßenfront 0,85 Euro.“

 

Artikel III

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Wietze, den 13.12.2024

Gemeinde Wietze

Der Bürgermeister

                                    L.S.

Wolfgang Klußmann