INFORMATION
über die 4. Satzung zur Änderung der Straßenreingungsgebührensatzung der Gemeinde Wietze.
Der Rat der Gemeinde Wietze hat am 13.10.2022 die 4. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wietze beschlossen.
Hiermit wird darüber informiert, dass die Satzungsänderung im Amtsblatt Nr. 126 für den Landkreis Celle am 04.11.2022 bekannt gemacht worden ist.
4. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
der Gemeinde Wietze
Artikel I
Aufgrund der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der zurzeit gültigen Fassung, des § 5 des Nds. Kommu-nalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 52 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Wietze in sei-ner Sitzung am 13.10.2022 folgende 4. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebüh-rensatzung der Gemeinde Wietze beschlossen:
Artikel II
Der bisherige § 4 Abs. 1 Nr. 3 wird ersatzlos gestrichen.
Artikel III
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Wietze, den 03.11.2022
Gemeinde Wietze
Der Bürgermeister
Hier können Sie sich das Formular als PDF-Datei herunterladen.