Information - Bebauungsplan Hornbostel Nr. 9 „Ortskern Hornbostel", 2. Änderung
hier: Erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Änderung besteht aus zwei Planbereichen. Eine zeichnerische Änderung befindet sich im Ortsteil Hornbostel zwischen der Straße Am Moorberg im Norden und der Winsener Straße im Süden. Darüber hinaus wird für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans, der eine Fläche nördlich der Winsener Straße und westlich der Wendtchaussee bis in die freie Landschaft nördlich der bebauten Ortslage hinein überdeckt, eine textliche Änderung durchgeführt.

Beide Änderungsbereiche werden im Folgenden im Maßstab 1:5.000 dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung (Planungsabsicht)
Durch diese Planung soll im zeichnerischen Teil die überbaubare Fläche in diesem Bereich erweitert werden, um eine flexiblere Nutzung der teils großen Grundstücke zu ermöglichen. Im textlichen Änderungsbereich wird der Teil des § 4b der Örtlichen Bauvorschrift, nach dem Solar- und Photovoltaikanlagen farblich an die Fassade oder dem Dach angepasst werden müssen, wird für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes gestrichen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im Internet erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB veröffentlicht. Die Planzeichnung und Textliche Änderung mit Begründung sind in der Zeit vom 

29.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025

auf der Homepage der Gemeinde Wietze veröffentlicht unter

https://www.wietze.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen/

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter 

https://uvp.niedersachsen.de/ 

eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Wietze in die Suchmaske ein.
Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:
1. Kampfmittel
2. Umwelt- und Naturschutz
3. Boden, Bodenschutz
4. Niederschlagswasser

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung im Rathaus der Gemeinde Wietze, Neue Mitte 1-3, 29323 Wietze, während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden:

Öffnungszeiten:
Dienstag 8:30-12:00Uhr, 14:00-16:00Uhr
Donnerstag 8:30-12:00Uhr, 14:00-18:00Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05146 507-56) können die Unterlagen montags, mittwochs
und freitags auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.

Mit der Veröffentlichung des Planentwurfes wird die Öffentlichkeit öffentlich unterrichtet und ihr
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an:
info@wietze.de (auch per E-Mail an das Planungsbüro info@buero-keller-hannover.de) übermittelt werden.
Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Brief, Fax oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift).

Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht. Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Wietze, den 22.04.2025

Gemeinde Wietze

Der Bürgermeister

In Vertretung

Kjell Petersen