Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark Wieckenberg“ umfasst eine rd. 19,4 ha große, landwirtschaftlich genutzte Fläche südöstlich der Ortslage von Wieckenberg, auf der Südseite des Celler Weges. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist im beigefügten Kartenausschnitt durch rote Umrandung verdeutlicht.
Allgemeines Ziel der Planung ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlage südöstlich von Wieckenberg. Weiteres Ziel ist die Möglichkeit der landwirtschaftlichen Nutzung während und nach Beendigung des Betriebs der Freiflächenanlage bauplanungsrechtlich abzusichern.
Allgemeiner Zweck der Planung ist Förderung erneuerbarer Energien, den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen und einen Beitrag zum Erreichen der niedersächsischen Klimaziele zu leisten. Die Belange der Landwirtschaft sollen durch Sicherung der Option der landwirtschaftlichen Nutzung gewahrt werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt von
Mittwoch, den 12.03.2025 bis einschließlich Freitag, den 18.04.2025
durch Bereitstellung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark Wieckenberg“ und der Begründung dazu auf der Internetseite der Gemeinde Wietze unter https://www.wietze.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen/. Es besteht die Möglichkeit, sich zu der Planung elektronisch ( anna.broeker@wietze.de ) oder schriftlich zu äußern.
Die Unterlagen sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Wietze in die Suchmaske ein.
Ergänzend erfolgt die Unterrichtung und Erörterung im Rathaus der Gemeinde Wietze,
Neue Mitte 1 - 3, 29323 Wietze, Zimmer OG56, während der Sprechzeiten
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
(weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 05146 507-56).
Hier können die Unterlagen, die Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung sind, eingesehen werden. Auf Wunsch wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es besteht die Möglichkeit, sich gegenüber der Gemeinde mündlich zur Niederschrift zu der Planung zu äußern.
Wietze, den 05.03.2025
Gemeinde Wietze
Wolfgang Klußmann
Bürgermeister