Amtliche
Bekanntmachungen

Information Bebauungsplan Wieckenberg Nr. 14 „Kirchfeld“ hier: Aufstellungsbeschluss

Es wird darüber informiert, dass der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekanntgemacht worden ist. Der Planbereich des Bebauungsplanes Wieckenberg Nr. 14 „Kirchfeld“ befindet sich im Ortsteil Wieckenberg entlang der Straße Kirchfeld und Buschweg. Teilbereiche der Straßen Neddelförd, Flottgarten, Neue Straße und Gastenkamp sind betroffen.

Er wird in der nachfolgenden Karte im Maßstab 1:2.500 dargestellt.


Ziel und Zweck der Planung

Durch diese Planung sollen der ortsbildprägende Charakter und die städtebaulichen Strukturen
im oben beschriebenen Siedlungsgebiet erhalten werden. Hierfür wird u.a. eine offene Bauweise,
eine Grundflächenzahl von 0,3 sowie eine Anzahl der zulässigen Vollgeschosse von I
vorgenommen.


Wietze, den 02.01.2025

Gemeinde Wietze
 
 
Wolfgang Klußmann

Bürgermeister