Es wird darüber informiert, dass der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekanntgemacht worden ist. Der Planbereich des Bebauungsplanes Wieckenberg Nr. 14 „Kirchfeld“ befindet sich im Ortsteil Wieckenberg entlang der Straße Kirchfeld und Buschweg. Teilbereiche der Straßen Neddelförd, Flottgarten, Neue Straße und Gastenkamp sind betroffen.
Er wird in der nachfolgenden Karte im Maßstab 1:2.500 dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Durch diese Planung sollen der ortsbildprägende Charakter und die städtebaulichen Strukturen
im oben beschriebenen Siedlungsgebiet erhalten werden. Hierfür wird u.a. eine offene Bauweise,
eine Grundflächenzahl von 0,3 sowie eine Anzahl der zulässigen Vollgeschosse von I
vorgenommen.
Wietze, den 02.01.2025
Gemeinde Wietze
Wolfgang Klußmann
Bürgermeister