Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses der Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet. Er ist allerdings für die Planungen der Gemeinden bindend und Voraussetzung für die Aufstellung von Bebauungsplänen, die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde, dem Landkreis Celle, genehmigt werden.