Eigenvorsorge Hochwasser

Eigenvorsorge bei hochwasser

ALLGEMEINER HINWEIS:

Im Falle eines Hochwassers übernimmt die Gemeindeverwaltung, in Verbindung mit der Freiwilligen Feuerwehr Wietze, den Schutz der öffentlichen und kritischen Infrastruktur. Dies bedeutet, dass die Gemeindeverwaltung nicht für den Schutz von Privatgebäuden und -grundstücken zuständig ist. 

Jede/r Bürger/in ist laut §5(2) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet,  geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.

Das heißt, dass es in der Verantwortung einer jeden Einzelperson liegt, Hochwasservorsorge zu leisten, um das Privateigentum zu schützen. Eine Checkliste für den Hochwasser-Notfall (vorwährend und nach dem Hochwasser) finden Sie weiter unten. 

HINWEISE ZUR EIGENVORSORGE:

Verlässliche Informationen bezüglich der weiteren Hochwassergefahren finden Sie unter anderem hier:

  1. Sollten Sie Neubürger*in in einem hochwassergefährdeten Gebiet sein und das erste Mal mit den Hochwassergefahren konfrontiert werden, nutzen Sie die Erfahrungen der alteingesessenen Bewohnerinnen und Bewohner und lassen Sie sich durch diese beraten.
  2. Sorgen Sie rechtzeitig für eine eigene persönliche Grundausrüstung wie bspw. Sandsäcke, Schalbretter, wasserfeste Sperrholzplatten und Silikon zum Absichern ihres Eigentums. Bitte denken Sie daran, dass die Feuerwehr und andere Hilfsorganisationen ihre Ausrüstung für Notfälle benötigt und diese deshalb leider nicht verleihen kann!
  3. Räumen Sie frühzeitig Ihren Keller, Ihre Garage und tieferliegende Räume. Tun Sie dies vorausschauend, sodass Sie das entsprechende Mobiliar im weiteren Hochwasserverlauf nicht mehrfach umräumen müssen. Die Feuerwehren können aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens nur in absoluten Notsituationen helfen. Verlassen Sie sich nicht auf andere Personen, unterrichten Sie Ihren Arbeitgeber über die aktuelle Situation und nehmen ggf. Urlaub um im Fall der Fälle schnell reagieren zu können. Falls möglich, helfen Sie auch Ihren Nachbarinnen und Nachbarn!
  4. Sorgen Sie dafür, dass der Strom in den überfluteten Räumen abgeschaltet wird. Treffen Sie Vorkehrungen für eine entsprechende Notbeleuchtung in diesen Räumen (z.B. durch batteriebetriebenen (Hand-) Scheinwerfer). Vermeiden Sie es unbedingt überflutete (Keller-) Räume zu betreten (Lebensgefahr!).  Pumpen Sie Kellerräume niemals vollständig leer, sondern nur so weit, dass wichtige Geräte wie Hausanschlüsse oder Heizungsanlagen geschützt sind. Andernfalls könnte der erhöhte Grundwasserspiegel den Druck auf die Gebäudestruktur so stark erhöhen, dass die Statik des gesamten Gebäudes gefährdet wird! Wenn möglich, lassen Sie gefährdete Geräte wie Brenner oder Thermen rechtzeitig ausbauen, um sie vor Schäden zu schützen.
  5. Sichern Sie Ihre Gas- und Öltanks, z.B. durch Verankerung. Entfernen Sie Behälter mit Altöl, Säuren, Farben etc., da diese und andere Stoffe nicht nur das Wasser in Ihren Räumen verschmutzen, sondern auch erhebliche Umweltschäden verursachen können. 
  6. Parken Sie Ihren PKW sowie sonstige Fahrzeuge außerhalb der hochwassergefährdeten Gebiete.
  7.  Befolgen Sie Anweisungen und Durchsagen der Feuerwehr, denn diese verfügt über entsprechende Erfahrungen und Ausbildung um solche Lagen zu beurteilen und Maßnahmen zu ergreifen. Wenn der Oberflächenwasserpegel sinkt, kann der Grundwasserspiegel steigen, sodass auch in weiter von der Wasserlinie entfernten Häusern Wasser in tiefergelegene Gebäudeteile eindringen kann. Behalten Sie diese deshalb im Blick und treffen Sie rechtzeitig Vorkehrungen.
  8. Vorsicht! Warten Sie mit dem vollständigen Abpumpen von Kellerräumen, bis auch der Grundwasserspiegel gesunken ist. Andernfalls kann das Gebäude, wie bereits beschrieben, erhebliche Schäden erleiden (ggf. besteht Einsturzgefahr). Pumpen und Bautrockner können bei Fachfirmen gemietet werden. Solche Firmen finden Sie in Branchenbüchern oder im Internet unter dem Stichwort „Pumpen“.
  9. Wenn Sie sich nicht selbst helfen können, bitten Sie Nachbarinnen und Nachbarn, wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon der Gemeindeverwaltung oder rufen eine der bekannten Notrufnummern der Polizei und Feuerwehr (110 oder 112).
  10. Weitere Informationen folgen bei Bedarf.

CHECKLISTE FÜR DEN HOCHWASSER-NOTFALL

WAS KANN ICH VOR DEM HOCHWASSER TUN?

INFORMATIONSVORSORGE

  • Informieren Sie sich vorab, ob Sie in einem hochwassergefährdeten Gebiet wohnen. 
  • Informieren Sie sich anhand der Karten der Überschwemmungsgebiete des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie der Gefahren- und Risikokarten des NLWKN. Die Karten finden Sie unter: www.nlwkn.niedersachsen.de. 
  • Verfolgen Sie aktuelle Wetter- und Hochwasserwarnmeldungen, bei Stromausfall/-abschaltung nutzen Sie ein batteriebetriebenes Radio (achten Sie auf ausreichend Reservebatterien). 

VERHALTENSVORSORGE 

  • Dokumentieren Sie Ihr Eigentum bspw. können Fotos für Versicherungen hilfreich sein. 
  • Stellen Sie wichtige Telefonnummern und Dokumente zusammen (Rettungsdienste, Angehörige). 
  • Dokumentensicherung (Dokumentenmappe an Aufbewahrungsort, der allen Familienmitgliedern bekannt ist mit Dokumenten wie z.B. Geburtsurkunde, Krankenversicherungskarte, Kaufverträge, Versicherungsunterlagen). 
  • Versorgung von hilfebedürftigen und kranken Personen (ggf. auch Kleinkindern), beispielsweise Unterbringung bei Verwandten oder Freunden außerhalb des Gefahrenbereiches. 
  • Evakuierung von Tieren planen und vorbereiten. 
  • Beachten Sie, im Gefahrenfall können Festnetztelefon und auch Mobilfunknetze ausfallen.
  •  Sprechen Sie mit allen Familienmitgliedern über die getroffene Gefahrenvorsorge und klären ggf. die Rolle, die jedem Familienmitglied zukommt.
  • Vorratshaltung beachten: haltbare Lebensmittel, Getränke, lagerfähiger Wasservorrat (Entkeimungsmittel aus Campingbedarf) für ca. 2 Wochen. 
  • Netzunabhängige Kochgelegenheit (Campingkocher) bereithalten. 
  • Wertvolle Einrichtungsgegenstände und Dokumente in höhergelegene, geschützte Räume verlagern. 

VORSORGE FÜR HAUS UND FAHRZEUGE

  • Verwenden Sie wasserbeständige Baustoffe und Versiegelungen in gefährdeten Räumen. 
  • Sichern Sie Heizöltanks durch Verankerung oder Ballastierung (z.B. Erdabdeckung) gegen Aufschwimmen. Verwenden Sie möglichst Tanks, die für den Lastfall „Wasserdruck von außen“ geeignet sind. 
  • Dichten Sie gefährdete Räume an Türen und Fenstern ab (Schalbretter, wasserfeste Sperrholzplatten, Silikon zum Abdichten) ggf. mit Sandsäcken. Chemikalien und gefährliche Stoffe (z. B. Altöl, Farben, Waschmittel) rechtzeitig auslagern. 
  • Sichern Sie Ihre Mülltonnen u. Wertstoffbehälter vor Wegschwimmen, evtl. Sonderentleerung organisieren. 
  • Hausentwässerungsanlagen und Rückstauklappen im Keller überprüfen. 
  • Heizungen und Strom in gefährdeten Räumen abschalten. 
  • Fahren Sie Ihr Auto aus der Gefahrenzone.

WAS TUN BEIM EINTRITT DES HOCHWASSERS?

  • Beachten Sie: Menschenrettung geht über die Erhaltung von Sachwerten! 
  • Keine Rettungsversuche ohne Eigensicherung, rufen Sie Hilfe! 
  • Bringen Sie Kinder und hilfebedürftige Menschen aus dem Überschwemmungs gebiet hinaus in Sicherheit. 
  • Informieren Sie ggf. Mitbewohner.
  •  Falls bereits professionelle Hilfskräfte vor Ort sind (Feuerwehr, THW etc.), befolgen Sie deren Anweisungen und Absperrungen.
  • Verfolgen Sie weiterhin aktuelle Wetter und Hochwassermeldungen (Rundfunk, Videotext), amtliche Gefahrenhinweise des Landes Niedersachsen erfolgen auch im Internet bspw. unter: www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de.
  •  Sichern Sie Heizung und elektrische Geräte in bedrohten Räumen, bzw. schalten Sie diese ab, z.B. Tiefkühltruhe im Keller. Stromschlaggefahr entsteht bereits bei Kondenswasser! 
  • Verständigen Sie bei Austritt von Schadstoffen die Feuerwehr. 
  • Fahren Sie nicht mit Privatbooten auf Hochwasser führenden Gewässern wegen Wellenbildung und Unterwasserhindernissen! 
  • Bei Gefahr von Überschwemmungen auf keinen Fall in Keller oder Tiefgaragen gehen. Neben Fluten droht dort Stromschlag! 
  • Betreten Sie keine Uferbereiche und Wasserlachen wegen Unterspülungs- und Abbruchgefahr! Auch Wege, Brücken, Dämme können unterspült sein. 
  • Beachten Sie die Absperrungen! 
  • Keinen Schutz in Unterführungen, Tunneln oder Garagen suchen! 
  • Benutzen Sie keine überfluteten Straßen, weder mit einem Kraftfahrzeug noch mit anderem Gefährt oder zu Fuß (der Wassersog kann Sie oder das Fahrzeug mitreißen). 

HINWEISE FÜR IHR FAHRZEUG

  • Bei Eindringen von Wasser in den Motorraum droht erheblicher Schaden; die Betriebstemperatur eines Katalysators liegt bei rund 700°C, plötzliche Abkühlung kann zum Zerspringen des Keramikkopfes führen. 
  • Steht das Fahrzeug bis zur Ölwanne oder bis über die Räder im Wasser, keinesfalls starten, sondern abschleppen und in der Werkstatt überprüfen lassen. 
  • Weitere Hinweise finden Sie beim ADAC unter: www.adac.de (Sucheingabe Hochwasser).

WAS KANN ICH NACH DEM HOCHWASSER TUN?

  • Wasserreste und Schlamm entfernen, betroffene Räume jedoch erst leer pumpen, wenn das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist, sonst besteht Gefahr des Eindrückens der Außenwände oder Hochdrückens der Kellersohle; auch bei Rückgang des Hochwassers ist aufgrund steigenden Grundwassers eine Überflutungsgefahr gegeben.
  •  Pumpen Sie das Wasser ab, wenn die Feuerwehr keine Bedenken mehr hat und achten Sie auf Öl im Abpumpwasser und auf ausreichende Entfernung der Einleitstelle des abzupumpenden Wassers (Straße, Kanal). 
  • Bitte tragen Sie Handschuhe und Sicherheitsschuhe! Es besteht Verletzungsgefahr und Keimbelastung (Infektionsgefahr). 
  •  Betroffene Bereiche schnellstmöglich trocknen um Bauschäden, Schimmelpilz und anderen Schädlingsbefall zu verhindern. 
  • Fußbodenbeläge und Verkleidungen zur Kontrolle entfernen oder öffnen. 
  • Räume, in denen gearbeitet wird, sollten Sie stets gut belüftet halten. 
  • Sollten Schadstoffe ausgelaufen sein (z.B. Öl, Farben), verständigen Sie die Feuerwehr und vermeiden Sie es zu rauchen sowie offenes Feuer. 
  • Erfragen Sie Ihren Ansprechpartner bei mit Schadstoffen verunreinigten Gärten oder Feldern (in ihrer Kommune bzw. bei der Landwirtschaftskammer Niedersach sen). 
  • Obst, Gemüse oder Salat aus überschwemmten Gebieten nicht verzehren. Trinkwasser kann verunreinigt sein. (Belastungen durch ausgelaufene Schadstoffe wie Heizöl, Reinigungs- und Pflanzenschutzmittel oder Fäkalien und Unrat). 
  • Überflutete Gärten so bald wie möglich komplett umgraben zur Vorbeugung einer Insektenvermehrung sowie Geruchsbelästigung. 
  • Nach dem Rückgang des Hochwassers können verstärkt Schädlinge wie Stechmücken auftreten; beschaffen oder bevorraten Sie sich Insektenschutzmittel. 
  • Schäden am Haus sichten und prüfen lassen (Statik). 
  • Heizöltanks auf Schäden prüfen, es gilt mögliche Einsturzgefahr (Keller); das Betreten der Räumlichkeiten sollte von der Behörde freigegeben werden. 
  • Verständigen Sie Ihren Versicherer und teilen Sie ihm die Verluste und Schäden mit. 
  • Beweissicherung, Fotografien als Nachweise der Sachschäden an Ihre Versicherung (Markierung des erreichten Wasserstandes). 
  • Entsorgen Sie gebrauchsunfähige und verunreinigte Gegenstände (Materialien, Möbel, Lebensmittel) fachgerecht nach Rücksprache mit ihrem Versicherer. 
  • Lassen Sie Reparaturen in Abstimmung mit Ihrem Versicherer von Fachfirmen durchführen. 
  • Nehmen Sie elektrische Geräte und Anlagen erst nach Überprüfung durch den Fachmann wieder in Betrieb. 
  • Elektroverteilerkasten, Öl- oder Gasheizungsanlage vor der Inbetriebnahme vom Fachmann prüfen lassen. 
  • Bei Gasgeruch die Feuerwehr anrufen; die Leitung könnte beschädigt sein.