KWP

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP)

Was ist die KWP?

Die KWP ist keine starre Vorgabe, sondern ein Prozess, bei dem die Bürger*innen aktiv einbezogen werden. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, die sowohl den Klimaschutz stärken als auch Versorgungssicherheit schaffen. Dabei wird beispielsweise geprüft, ob ein kommunales Wärmenetz sinnvoll ist oder welche Potenziale für Energieeinsparungen bestehen.

Warum hat sich Wietze dafür entschieden?

Als kleine Gemeinde ist Wietze gesetzlich nicht zur KWP verpflichtet. Trotzdem haben wir uns entschieden, diesen Weg zu gehen – aus Verantwortung gegenüber unserer Umwelt und unserer Gemeinschaft. Gemeinsam mit den ca. 10.700 anderen Gemeinden in Deutschland leisten wir so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und sichern gleichzeitig unsere Energieversorgung, auch in Krisenzeiten.

Wie unterscheidet sich die KWP vom Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Die KWP und das GEG verfolgen beide das Ziel - Klimaneutralität. Dabei gehen sie aber grundsätzlich unterschiedliche Wege: Die KWP auf Freiwilligkeit und Zusammenarbeit. Das heißt, ein kommunaler Wärmeplan kann nur entstehen, wenn die Bürgerschaft in den Planungsprozess mit einbezogen worden ist. Das GEG, auf der anderen Seite, ist ein Bundesgesetz. Es enthält bundesweit geltende Vorgaben, die auf Landes- und schlussendlich auf kommunaler Ebene umgesetzt werden müssen.

Werden Heizungen ausgetauscht?

Nein, durch die KWP werden keine Heizungen ausgetauscht, da sie keine Umsetzung des GEG darstellt. Stattdessen analysieren alle Beteiligten gemeinsam Maßnahmen, die Wärmeversorgung treibhausgasfrei umzugestalten. Die Entscheidung liegt dabei immer bei den Beteiligten, aber nicht beim Bund.

Warum ist die KWP so wichtig?

Die KWP bringt viele Vorteile:

  • Klimaschutz: Durch die Reduzierung fossiler Brennstoffe schützen wir unsere Umwelt.
  • Kostenersparnis: Die Preise für fossile Brennstoffe steigen stetig – auch, weil die Nutzung von Gasnetzen immer teurer wird. Je mehr Menschen auf alternative Heizformen umsteigen, desto höher werden die Entgelte für die verbleibenden Nutzer*innen.
  • Versorgungssicherheit: Lokale und effiziente Lösungen machen uns unabhängiger von globalen Krisen und stärken die regionale Wirtschaft.

Was bedeutet die KWP nicht?

Ein häufiges Missverständnis ist, dass die Gemeinde durch die KWP kostenlose Wärme oder Strom bereitstellt. Das ist nicht der Fall. Es geht vielmehr darum, gemeinsam Lösungen für eine nachhaltige und kosteneffiziente Energiezukunft zu entwickeln.

Mit der Kommunalen Wärmeplanung schafft Wietze eine Grundlage für eine klimafreundliche und sichere Zukunft – für die Umwelt, die Gemeinschaft und jeden Einzelnen. 

Die Kommunale Wärmeplanung - eine Übersicht

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist kein von der Gemeinde festgeschriebener Wärmeversorgungsplan, sondern eine auf Mitwirkung der Bevölkerung ausgelegte Strategie, die kommunale Wärmenutzung langfristig klimaneutral zu gestalten. Obwohl die Gemeinde Wietze mit etwas mehr als 8,000 Einwohner*innen nach §20 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes (NKlimaG) bisher nicht gesetzlich zu einer KWP verpflichtet ist, kann sie jedoch im Zusammenspiel mit den knapp 11,000 anderen Kommunen in Deutschland einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Also hat sich die Gemeinde entschieden, diesen Weg zu beschreiten.

Neben dem Klimaschutz geht die KWP aber noch weiter. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die damit verbundene Energiekrise haben aufgezeigt, wie anfällig auch Kommunen gegenüber plötzlich auftretenden Herausforderungen sein können. Eine KWP zielt darauf ab, Versorgungssicherheit zu schaffen, in dem lokal und regional Wärmeenergie erzeugt wird, somit eine regionale Wertschöpfung entsteht und langfristig mit der vorhandenen Energie zur Wärmeerzeugung geplant werden kann. Die damit verbundene Energieunabhängigkeit kommt allen Bürger*innen auch finanziell zugute.

Es kann allerdings schnell die Sorge aufkommen, die KWP sei eine Umsetzung des oftmals verschrienen Gebäudeenergie- oder Heizungsgesetzes (GEG). Dies ist aber nicht der Fall. Obwohl die KWP und die GEG die Klimaneutralität anstreben, setzt die KWP zum Erreichen des Ziels auf die Verantwortung der Kommunen sowie der Kooperation und Kommunikation unter Stakeholdern in der Gemeinde („Bottom-up“). Gegenteilig sieht das GEG als Bundesgesetz bestimmte Vorgaben vor, die bundesweit umgesetzt werden müssen („Top-down“).

Das heißt, auch mit der Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung bedeutet dies nicht, dass seitens der Gemeinde Haushalte dazu gezwungen werden (können), den Anforderungen des GEG nachzukommen. Stattdessen strebt die Verwaltung in erster Instanz an, eine Bestands- und Potenzialanalyse durchzuführen, um zu eruieren, ob ein Wärmenetz eine Möglichkeit der Wärmeenergieeinsparungen darstellt – mit den Zielen Klimaschutz, Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit. Hierzu werden z.B. die Potenziale der Abwärme – also in technischen und industriellen Prozessen in die Umwelt abgegebene Wärme – ausgewertet und betrachtet, ob Betreiber wirtschaftliches Potenzial in einem kommunalen Wärmenetz erkennen.

Sollte dies der Fall sein, werden die Bürger*innen nicht gezwungen, ihre Heizungen auszutauschen. Stattdessen werden, ähnlich wie beim Umstieg auf Glasfaser-Leitungen, zusammen mit Betreibern und Bürger*innen energetische Sanierungen an Wohnhäusern, die damit entstehenden Kosten und (finanziellen) Nutzen ausgewertet und gemeinsam entschieden, welches Zielszenario für die Gemeinde in Frage kommt. Erst danach werden konkrete Strategien und Maßnahmen beschlossen.

Die kommunale Wärmeplanung ist damit eine Strategie, die der gesamten Gemeinde langfristigen Nutzen bringen soll. Sie ist überdies unabhängig vom GEG zu betrachten, da sie die Bürger*innen direkt mit einbezieht. Schlussendlich dient sie auch dem Portemonnaie, da die Bepreisung fossiler Brennstoffe in Zukunft deutlich ansteigen wird.

QUELLEN

  • Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG), BGBl. 2023, Nr. 394.
  • Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG), BGBl. 2020, S. 1728. 

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