Datenschutz und Auskunftsrecht

Datenschutz und Auskunftsrecht in der Kommunalen Wärmeplanung

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) stellt einen wesentlichen Bestandteil der kommunalen Energiewende dar. Um die Nutzung möglicher Alternativen zu fossilen Brennstoffen eruieren zu können, ist seitens des Dienstleisters, target GmbH und Celle-Uelzen-Netz (CUN), die Erhebung personen- und objektbezogener Daten vonnöten. Das Recht zum Erheben dieser Daten ist in §21 Abs. 1 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes (NKlimaG) geregelt. 

Die Daten werden im Einklang mit dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NSDG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) erhoben und verwertet. Nach Abschluss der KWP werden die Daten von den Servern des Dienstleiters gelöscht und an die Gemeindeverwaltung übertragen. Weitere Informationen zur Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der KWP finden Sie hier.  

Nach §51 Abs. 1 NSDG in Verbindung mit §15 Abs. 1 DSVGO hat jede/r Bürger/in das Recht, Auskunft über die im Rahmen der KWP erhobenen personenbezogenen Daten zu erlangen. Dies ist in einem Gutachten des Landkreises Celle bestätigt worden. Dieses Gutachten steht unten zum Download bereit. Zusammenfassend heißt es:

Die Bürger einer Kommune haben das Recht, über die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erhobenen personenbezogenen Daten Auskunft zu erlangen. Unter den Begriff der personenbezogenen Daten fallen alle Daten, die eine Personen zumindest identifizierbar machen.  Der Anspruch ist bei der für die Datenerhebung verantwortlichen Kommune geltend zu machen. Dabei hat die betroffene Person genau anzugeben, welche Daten sie einsehen möchte. Die Kommune hat dann innerhalb eines angemessenen Zeitraums, in der Regel innerhalb von 30 Tagen, über das Auskunftsersuchen zu entscheiden und die Auskunft zu erteilen.