Naturschutzgebiete in Wietze

Die NAturschutzgebiete in Wietze

Naturschutz in der Gemeinde Wietze ist in gleich vier Naturschutzgebieten im Gemeindegebiet verankert. Wietze wurde zwar durch seine von der Ölförderung geprägte Geschichte überregional bekannt, doch ist aber in den letzten Jahrzehnten durch mehrere Erlasse der Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis Celle) das Naturschutzpotenzial der Gemeinde nicht nur erkannt, sondern auch etabliert worden.

Schwenkt unser Blick in den Südwesten der Gemeinde, stoßen wir bereits auf zwei einzigartige Gebiete. Zum Beispiel die 60 ha umfassenden „Hochmoore bei Wieckenberg“ (Kennung: NSG LÜ 177), welche bereits im Dezember 1989 zum Naturschutzgebiet erklärt wurden. Der Zweck dieses Gebietes ist der Schutz der eher seltenen Hochmoore – durch Regenwasser gespeiste, wassergesättigte Böden, in denen abgestorbene Pflanzenreste unter Sauerstoffmangel über Jahrhunderte anwachsen und ein einzigartiges Ökosystem erschaffen. Dieser Art Moore befinden sich gleich zwei im Naturschutzgebiet. Laut Verordnung und um diese einzigartigen Ökosysteme nicht zu gefährden, darf das Naturschutzgebiet außerhalb gekennzeichneter Wege nicht betreten werden. Allerdings kann insbesondere das östliche, kleinere Hochmoor gut vom Waldweg aus eingesehen werden. 


Ganz in der Nähe befindet sich außerdem das Naturschutzgebiet „Hellern bei Wietze“ (Kennung: NSG LÜ 309). Dieses 66 ha große Areal wurde erst 2018 zum Naturschutzgebiet erklärt und dient u.a. dem Schutze der einzigartigen Buchen- und Eichenmischwäldern sowie der Herstellung der auetypischen Grundwassersituation, also dem saisonalen natürlichen Anstieg und Absinken des Grundwassers. Das Naturschutzgebiet trägt überdies zum Erhalt und Entwicklung der Wietze und ihrer Aue bei, was nicht nur dem Fischotter zugutekommt. „Hellern bei Wietze“ ist zudem deckungs- und namensgleich mit einem von der Europäischen Union unter der für den Artenschutz wegweisenden Flora-Fauna-Habitatsrichtlinie (FFH-Richtlinie) ausgewiesenen Gebiet (Kennung: FFH-Gebiet 300). Das Naturschutzgebiet darf außerhalb der ausgewiesenen Wege nicht betreten werden. Auch müssen u.a. Hunde angeleint und jedwede Verwendung von Fluggeräten aller Art und Drachen vermieden werden. 

Im Westen der Gemeinde finden wir das „Blanke Flath bei Jeversen“ (Kennung: NSG LÜ 178). Dieses kleine, lediglich 10 ha große Gebiet wurde ebenfalls 1989 zum Naturschutzgebiet erklärt und dient dem Schutze des dortigen ‚Heideschlatts‘, also einer kleinen, temporär mit Regenwasser gefüllten Senke, welche eine wichtige Lebensgrundlage für einzigartige Tier- und Pflanzenarten darstellt. Dieses einzigartige Naturschutzgebiet darf nicht betreten und Hunde müssen angeleint werden.

Das größte Naturschutzgebiet ist die „Hornbosteler Hutweide“ (Kennung: NSG LÜ 269), welches 2004 zu solchem erklärt wurde. Mit 176 ha umfasst dieses Gebiet in größeren Teilbereichen vergleichsweise extensiv genutzte Grünländereien auf kleinräumig wechselnden Standorten und dient u.a. der Erhaltung artenreicher Weiden und Wiesen, dem Schutze spezieller Tier- und Pflanzenarten bzw. der Erhaltung auetypischer Geländestrukturen. Wie der Name hergibt, nimmt dieses Gebiet auch kulturhistorisch als Hutweide, also ein für die Beweidung unerlässliches Gebiet, eine wichtige Funktion ein. Das Naturschutzgebiet ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker" (Kennung: FFH-Gebiet 90). Auch dieses Gebiet darf außerhalb der ausgewiesenen Wege nicht betreten, befahren oder auf sonstige Weise aufgesucht werden.

Zusammengenommen stehen mit 312 ha rund 5% des 6.326 ha umfassenden Gemeindegebietes unter Naturschutz. Obwohl die Naturschutzgebiete selber nicht betreten werden dürfen, heißt dies nicht, dass sie für die Bevölkerung nicht erlebbar sind, da ausgewiesene Wege entweder durch die Naturschutzgebiete oder an ihnen entlang führen. Somit ist es möglich, die Schönheit und Besonderheit dieser Gegenden zu erfahren. 


Quellen

  • NLWKN, Verordnung zum Naturschutzgebiet „Hellern bei Wietze“, 2018.
  • NLWKN, Verordnungstext zum Naturschutzgebiet „Blankes Flath bei Jeversen“, 1989.
  • NLWKN, Verordnungstext zum Naturschutzgebiet „Hochmoore bei Wieckenberg“, 1989
  • NLWKN, Verordnungstext zum Naturschutzgebiet „Hornbosteler Hutweide“, 2004.