Hochwasserschutz

Hochwasserschutz

Hochwasser ist häufig mit nachteiligen Folgen verbunden, die Gefahren sind nicht immer vorab erkennbar, insbesondere dann, wenn das letzte Hochwasserereignis lange zurück liegt und in Vergessenheit geraten ist. Dabei kann Hochwasser jeden treffen. Gründliche Vorsorge und das Wissen um die Gefahren sind der beste Weg, sich und seinen Besitz zu schützen. 

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (§5 Abs. 2 WHG) ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenversorgung für den Fall eines Hochwassers zu treffen: 

"Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von nachteiligen Hochwasserfolgen  und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen."